promotionsite forum



 
Onlinerecht
Gehe zu Seite Zurück  1, 2
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Suchmaschinen Einsteiger Suchmaschinenoptimierung Forum // Wünsche & Vorschläge
 

Möchtet Ihr in einem Forum über Rechtsfragen diskutieren
Ja
66%
 66%  [ 4 ]
Nein
33%
 33%  [ 2 ]
Stimmen insgesamt : 6

Autor Nachricht
Lollo
Site Admin
Site Admin


Anmeldungsdatum: 19.09.2003
Beiträge: 1609

BeitragVerfasst am: Sa 12 Jun, 2004 14:01    Titel:
ypsie hat Folgendes geschrieben:
Ich habe nie behauptet, mein Impressum sei gut! Aber die oben genannte Seite konnte gar kein Impressum vorweisen...


Genau Ypsie und das war ja auch die Frage auf die Du richtig geantwortet hast .

Nicht ärgern Very Happy

Bye Lollo
_________________
Webkatalog
Billig Reisendominican republicDomRep
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Enno73
Fachmann
Fachmann


Anmeldungsdatum: 11.01.2004
Beiträge: 245

BeitragVerfasst am: Sa 12 Jun, 2004 14:04    Titel:
Aber was ist in einem Impressum nun erforderlich

Dachte eigentlich Name, Anschrift und Kontaktadresse sollten ausreichen?

Gruss
_________________
Free SMS versenden Free SMS Anbieter
kostenlose Gewinnspiele
Auto Versicherung
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger ICQ-Nummer
xXx
User
User


Anmeldungsdatum: 03.07.2004
Beiträge: 3
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: Sa 03 Jul, 2004 19:01    Titel:
Hm, normaler weise braucht man ja bei .de Domain kein Impressums da man ja seine Sachen schon angeben muss bei anmelden der Domain. Confused
_________________
Visit: www.Xtronia.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen ICQ-Nummer
Infoman
User
User


Anmeldungsdatum: 19.07.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mo 19 Jul, 2004 12:00    Titel:
xXx hat Folgendes geschrieben:
Hm, normaler weise braucht man ja bei .de Domain kein Impressums da man ja seine Sachen schon angeben muss bei anmelden der Domain. Confused



sorry, aber das stimmt so nicht - egal ob Du eine Einzelfirma oder eine GmbH oder desgleichen hast , musst Du ein Impressum angeben. Das schreibt Dir schon die IHK bzw. die HWK vor.


Im Impressum sollte enthalten sein

Firmenname (AG / GmbH / GbR / Einzelfirma)
genaue Anschrift (Strasse / PLZ / Ort)
evtl. Telefon / Fax / e-mail

HR A / HR B Nr.
Amtsgericht Nennung
Sitz der Gesellschaft

Falls vorhanden eine persönlich haftende Gesellschafterin
diese muss selbstverständlcih hier auch aufgeführt werden.

Des weiteren muss auch die Umsatzsteueridentifi.nr rein sowie die Geschäftsführer / Vorstände / oder der Inhaber bei einer Einzelfimra
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lollo
Site Admin
Site Admin


Anmeldungsdatum: 19.09.2003
Beiträge: 1609

BeitragVerfasst am: Mo 19 Jul, 2004 13:51    Titel:
Zitat:
Das schreibt Dir schon die IHK bzw. die HWK vor


Kannst Du erklären wo das steht bei der IHK oder der HWK.
Ich wusst egar nicht das die auch so was vorschreiben können ich dachte immer das die nur die Pflichbeiträge verwalten.


Für die Impressumspflicht ist wohl ein Gesetzt zuständig§ 6 des Teledienstegesetzes (TDG)

Hier mal was zum lesen.Und zum Diskutieren.


1. Für wen gilt die Impressumspflicht?
Nach § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) gilt die Impressumspflicht für alle Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste. Gemäß § 10 Abs. 1 des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) besteht die Impressumspflicht auch bei Mediendiensten.
2. Gilt die Impressumspflicht für alle Websites?
Nein. Nach dem TDG gilt die Impressumspflicht nur für geschäftsmäßige Teledienste. Der Betreiber einer privaten Homepage ist somit nicht verpflichtet, seine Website mit einem Impressum zu versehen.
3. Wann liegt ein geschäftsmäßiger Teledienst vor?
Wann immer ein wirtschaftliches Interesse mit einer Website verfolgt wird, wird man von einem geschäftsmäßigen Teledienst sprechen müssen mit der Folge, dass die Pflichtangaben zu erbringen sind. Das wirtschaftliche Interesse kann darin liegen, dass über die Website Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden. Dasselbe gilt für Websites, auf denen sich ein Unternehmen lediglich präsentiert. Die Werbung für das eigene Unternehmen reicht für eine Geschäftsmäßigkeit des Teledienstes aus.
4. Genügt schon Bannerwerbung für ein wirtschaftliches Interesse?
Ja. Um sicher zu gehen, muss jeder, der mit der Schaltung von Bannern Geld verdient, ein Impressum bereithalten.
5. Welche Informationen sind in das Impressum aufzunehmen?
Vorgeschrieben ist zunächst die Angabe des Namens und der Anschrift des Betreibers des Teledienstes. Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine Angabe der E-Mail-Adresse. Ist der Betreiber der Website in ein Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen, so ist die Registernummer aufzunehmen. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung zur Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes (UstG). Zusätzliche Verpflichtungen gibt es bei Freiberuflern und bei Telediensten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen (z.B. nach dem Gaststättengesetz).
6. Was ist der "Name", wenn die Website von einer GmbH betrieben wird?
Ist der Betreiber eine juristische Person (z.B. eine GmbH oder AG), so ist der vollständige Name des GmbH zu nennen. Zudem bedarf es einer Nennung der Namen der Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführer).
7. Welche Angaben zur Adresse sind notwendig?
Das Gesetz schreibt die Angaben der vollständigen Anschrift der Hauptniederlassung vor. Eine Postfachadresse genügt demnach nicht.
8. Muss ich auch eine Telefon- und/oder Telefaxnummer angeben?
Nein. Vorgeschrieben ist lediglich die Angabe einer E-Mail-Adresse.
9. Wer gilt bei gemeinschaftlich betriebenen Websites als Diensteanbieter?
Wird eine Website von mehreren natürlichen und juristischen Personen gemeinsam betrieben, so sind alle Beteiligten Diensteanbieter. Für jeden der Anbieter müssen im Impressum vollständige Angaben enthalten sein.
10. Muss ich meine Steuernummer angeben?
Nein. Anzugeben ist lediglich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt man, wenn man Auslandsgeschäfte tätigt. Das Finanzamt vergibt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nur auf Antrag (vgl. aber hier zur Pflicht, auf Rechnungen die Steuernummer anzugeben).
11. Was mache ich, wenn ich keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer habe?
Wenn ein Anbieter keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, ist er auch nicht verpflichtet, Angaben über eine solche Nummer in das Impressum aufzunehmen.
12. Wann müssen Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde gemacht werden?
Angaben zur Aufsichtsbehörde bedarf es nur, wenn der Diensteanbieter für seine gewerbliche Tätigkeit eine behördliche Zulassung benötigt. Die Angabepflicht gilt somit beispielsweise für Websites von Gastronomiebetrieben, die nach dem Gaststättengesetz einer Konzession bedürfen. Weitere Beispiele sind Makler, Bauträger, Baubetreuer, Spielhallenbetreiber und Unternehmen des Bewachungsgewerbes (Wach- und Schließgesellschaften), die nach der Gewerbeordnung einer Genehmigung benötigen. Auch Unternehmen die E-Learning anbieten, bedürfen einer behördlichen Zulassung.
13. Welche Sonderregelungen gelten für Freiberufler?
Freiberufler (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ärzte) müssen in ihrem Impressum die Kammer angeben, der sie angehören. Darüber hinaus ist die Angabe der gesetzlichen Berufsbezeichnung und des Staates vorgeschrieben, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde. Zu guter letzt bedarf es einer Angabe der für den jeweiligen Beruf geltenden berufsrechtlichen Regelungen und eines Links, über den diese Regelungen abrufbar sind.
14. Wo finde ich berufsrechtliche Regelungen im Internet?
Unter www.berufsordnung.de sind eine Vielzahl berufsrechtlicher Regelungen in Volltext abrufbar.
15. An welche Stelle der Website gehört das Impressum?
Das Gesetz schreibt vor, dass die Impressumsangaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten sind. Das Impressum darf somit nicht "versteckt" werden. Am besten ist es, wenn auf jeder einzelnen Seite der Website ein Link erscheint, der direkt zu dem Impressum führt.
16. Muss ich das Impressum "Impressum" nennen?
Nein. Das Gesetz verwendet den Begriff des Impressums nicht, sondern spricht lediglich von "Informationen". Allerdings scheint sich der Begriff des Impressums einzubürgern. Man kann nichts falsch machen, wenn man diesen Begriff verwendet.
17. Wie ist das Verhältnis der Impressumspflicht zu den Informationspflichten, die nach dem Fernabsatzrecht und nach anderen Verbraucherschutzvorschriften gelten?
In vielen Fällen muss der Betreiber einer Website nicht nur die Impressumspflicht, sondern auch weitergehende Informationspflichten beachten, die sich insbesondere aus dem Fernabsatz- oder Preisangabenrecht ergeben. Die Impressumspflicht ist bei geschäftsmäßigen Telediensten eine Mindestpflicht die weitergehende Verpflichtungen, die sich aus anderen Bestimmungen ergeben, keinesfalls ausschließt.
18. Was kann mir passieren, wenn ich die Impressumspflicht nicht beachte?
Die Verletzung der Impressumspflicht kann mit einem Bußgeld in Höhe von max. 50.000€ geahndet werden. Darüber hinaus besteht bei einer Verletzung der Impressumspflicht die Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.
19. Was kann ich tun, wenn Konkurrenten mich wegen eines Verstoßes gegen die Impressumspflicht abgemahnt werde?
Selbst wenn die Abmahnung in der Sache berechtigt ist und tatsächlich ein Verstoß gegen die Impressumspflichten vorliegt, bedeutet dies noch lange nicht, dass Unterlassungserklärungen abgegeben und Kosten bezahlt werden müssen. Gerade wenn man von Serienabmahnungen betroffen ist, empfiehlt es sich, rechtliche Beratung einzuholen.
20. Wer ist zu Abmahnungen berechtigt?
Zur Abmahnung berechtigt sind Wettbewerbsvereine und Verbraucherschutzverbände. Ob auch Konkurrenten unter Einschaltung von Anwälten berechtigt sind, bei Verstößen gegen die Impressumspflicht kostenpflichtige Abmahnungen zu versenden, ist durch die Rechtsprechung bislang noch nicht geklärt worden.

Quelle Recherche im Internet:
dies ist natürlich nur so eine Meinung und kene Rechtsberatung. Der genaue Text steht ja in den einzelnen § § § §


Bye Lollo
_________________
Webkatalog
Billig Reisendominican republicDomRep
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Infoman
User
User


Anmeldungsdatum: 19.07.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mo 19 Jul, 2004 15:40    Titel:
Zitat:
Kannst Du erklären wo das steht bei der IHK oder der HWK.


Normalerweise steht sowas auf jeder IHK Seite. Bei uns Stand das vor ca. 2 Jahren in der eigenen IHK Zeitung.

Nachstehend einen Auszug aus der Homepage von der IHK man beachte das Datum:

Erscheinungsdatum: 08.08.00

Wettbewerbsrecht

Informationspflichten im Internet

... Firmen müssen mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen rechnen, wenn sie ihren Informationspflichten im Internet nicht nachkommen. Dabei ist es gar nicht schwer, solchen Angriffen auszuweichen. Folgende Punkte gilt es zu beachten: Im Netz begegnen sich die Geschäftspartner nicht persönlich. Aber auch im Internet will der Kunde wissen, bei wem er einkauft. Denn nur wenn er ausreichende Informationen über Identität und Erreichbarkeit des Anbieters hat, kann er Reklamationen oder sonstige Rechtsansprüche geltend machen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Teledienste-Gesetz, im Fernabsatz-Gesetz und im Mediendienste- Staatsvertrag Informationspflichten für alle Firmen vorgeschrieben. Diese müssen Name, Adresse und alle weiteren wichtige Angaben machen. Eine große Zahl von Firmen bietet diese Angaben auf Ihren Internet-Seiten bisher nicht und riskiert so Geldbußen, die Sperrung ihrer Dienste und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Konkurrenten oder Wettbewerbsvereinen.


Erscheinungsdatum: 06.09.00

Anbieterkennzeichnung im Internet

Anbieter im Internet müssen u. a. Angaben über ihre Identität machen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, mit Geldbußen oder anderen Sanktionen belegt zu werden. Da Kunde und Anbieter im Internet nicht direkt miteinander in Kontakt treten, muss der Kunde für Nachfragen, Reklamationen usw. zumindest Name und Anschrift seines Vertragspartners kennen.

Noch weitgehend unbekannt ist eine Reihe von Rechtspflichten, die Internetanbieter erfüllen müssen, wenn sie nicht mit Geldbußen oder anderen Sanktionen rechnen wollen. Dazu gehört die so genannte Anbieterkennzeichnung: Wer im Netz agiert, muss seinen Kunden bestimmte Angaben über seine Identität machen. Denn da Kunde und Anbieter sich physisch im Netz nicht begegnen, muss der Kunde zumindest Name und Anschrift seines Vertragspartners kennen. Nur dann verfügt er über die erforderlichen Angaben für Nachfragen, Reklamationen oder Folgekosten einer Bestellung.
Nach § 6 Teledienstegesetz (TDG) muss der Anbieter von Telediensten für seine geschäftsmäßigen Angebote seinen Namen und seine Anschrift angeben. Handelt es sich bei dem Anbieter um eine Personenvereinigung oder -gruppe, ist auch Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben. Die gleiche Verpflichtung enthält § 6 Mediendienste- Staatsvertrag (MDStV), allerdings ohne Einschränkung auf geschäftsmäßige Angebote.

Wer ist Anbieter von Tele- und Mediendiensten?

Anbieter sind sowohl diejenigen, die eigene Inhalte zur Nutzung bereithalten (so genante Content-Provider) als auch diejenigen, die fremde Inhalte zur Nutzung bereithalten (so genannte Service- Provider) oder lediglich den Zugang zu Tele- oder Mediendiensten vermitteln (so genannte Access-Provider). Teledienste sind beispielsweise Telebanking, Meinungsforen, Newsgroups in der Form von "schwarzen Brettern", Mailinglists, Telearbeit, Telemedizin, Telelernen, Telematik, Datendienste (Verkehrs,- Wetter,- Umwelt,- Börsendaten), Informationen über Waren- und Dienstleistungsangebote, Online-Shops, Telespiele, Accessproviding, Navigationshilfen, Suchmaschinen oder Homepages, sofern ihre Funktion als Angebot zum Beginn einer Interaktion (etwa E-Mail-Kontakt) im Vordergrund steht. Zu den Mediendiensten zählen etwa Video-on-demand oder elektronische Presse im Internet oder Homepages, wenn ihre primäre Zielsetzung in der öffentlichen Meinungsbildung liegt. Anbieter von Telediensten sind nur dann zur Anbieterkennzeichnung verpflichtet, wenn es sich um geschäftsmäßige Angebote handelt. Ein Angebot ist dann geschäftsmäßig, wenn es aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit abgegeben wurde. Gewinnerzielungsabsicht wird nicht vorausgesetzt. Entscheidend ist, dass es sich nicht nur um eine gelegentliche Tätigkeit handelt. Nach § 6 Abs. 2 MDStV müssen Anbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben oder in periodischer Folge Texte verbreitet werden, zusätzlich zu dem Anbieter einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift benennen. Diese Vorschrift ist an der presserecht



Gruss Infoman

P.S. Erscheinungsdatum: 22.10.02

IHK-Seminar "Homepages rechtlich sauber gestalten" am 14. November im Heilbronner Haus der Wirtschaft

Wie gestalte ich meine Homepage rechtlich sauber?
Was gilt es hinsichtlich Impressum, Links oder Cookies zu beachten?

Im Seminar „Neue Informationspflichten im Internet“, 14.11.2002, Heilbronner Haus der Wirtschaft, 9:15 – 13:00 Uhr, informiert die IHK Unternehmen, die eine Internet-Homepage unterhalten, über die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen, die zu beachten sind (Impressum, Linking, Framing, Meta-Tags, Übernahme fremder Inhalte sowie die BGB-Informationspflichten).
Die Teilnahmegebühr von 75,- € beinhaltet ein umfangreiches DIN-A4- Skript.

GELD machen die auch noch damit!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lollo
Site Admin
Site Admin


Anmeldungsdatum: 19.09.2003
Beiträge: 1609

BeitragVerfasst am: Mi 21 Jul, 2004 07:10    Titel:
Danke für die umfangreiche Ausführung.
Jetzt müsste eigentlich alles zum Thema Impressum gesagt sein.
Und jeder müsste nun wissen wie es aussehen sollte.

Bye Lollo
_________________
Webkatalog
Billig Reisendominican republicDomRep
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Suchmaschinen Einsteiger Suchmaschinenoptimierung Forum // Wünsche & Vorschläge Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Impressum
Powered by phpBB
proud member od backlink4beer.com
Spanish Property / Tokio Hotel / Webdesign Forum Domrep
/ Computer Hilfe
Stellenmarkt >Spain property Costa Blanca / Top10-Seo /Windows Tricks
Bill Tom Fanpage Tokio Hotel
Ein optimiertes gratis Forum mit vielen Features gibts bei Iphpbb