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Lollo Site Admin


Anmeldungsdatum: 19.09.2003 Beiträge: 1609
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Verfasst am: Di 18 Mai, 2004 01:25 Titel: Seitensprung Abmahnung wegen einer Wortmarke |
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Tja nun bin ich schon recht lange im Geschäft
und heute hat es mich auch erwischt .
Da flatterte mir eine Abmahnung von einem Anwalt aus Recklinghausen rein der für seinen Mandanten eine meiner Domains abmahnt.
Der mandant hat im Jahre 97 das Wort " Seitensprung " als Wortmarke beim Patentamt eingetragen und nun da meine Seite www.derseitensprung.de recht erfolgreich in den Sumas gelistet ist macht er von seinem Wort gebrauch.
Ich werde morgen das Wort Archloch als Marke anmelden lassen Und dann eine Webseite über den Kläger machen.
Vielleicht ist ja ein Anwalt hier im Forum. Ich bezahl auch ein paar Euros.
Hier mal der Text der Abmahnung.
Sehr geehter Herr
in oben bezeichneter Angelegenheit zeige ich an , das ich die Interessen des Herrn ..... Inhaber der beim deutschen Patentamt eingetragenen Wortmarke " Seitensprung " Reg Nummer 39705147 vertrete. Mein Mandant betreibt unter der Domain ( Ich mach keine Werbung für Das Ars...) eine Partnervermittlung. Er hatte zum Zweck mit Anmeldung vom (Datum) die Wortmarke " Seitensprung "beim deutschen Patentamt schützen lassen .
Eine von meinem Mandanten in Auftrag gegebene Recherche zur Pflege der Marke hat ergeben das Sie unter der Domain www.derseitensprung.de
gleichfalls eine Partnervermittlung betreiben.
Auffällig ist dabei , daß das Schalgwort , nämlich der Namensteil " Seitensprung " , völlig identisch ist mit der durch meinen Mandanten geschützen Wortmarke. Da Sie Ihre Vermittlungdienste ebenfalls unter der Bezeichnnug " Seitensprung, anbieten , besteht hier in erheblichen Maße eine Verwechselungsgefahr.Diese Verwechselungsgefahr besteht insbesondere vor dem Hintergrund, daß beide Firmen in Bereich Partnervermittlung tätig sind und Sie Ihre Dienste im Internet , also bezogen auf das gleiche Einzugsgebiet anbieten.
Die Benutzung der Wortmarke durch Sie ist nach § 14 Abs. 2 Markengesetz rechtwidrig im Rahmen des Markenschutzes ist die Marke meines Mandanten insbesondere für den Bereich der Telekommunikation geschützt und registriert worden.
Ich habe Sie daher aufzufordern , zu meinen Händen bis zum
26.Mai.2004
ein rechtsverbindliches unterzeichnetes Exemplar der doppelt beiliegenden Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung zu übersenden.
Darüber hinaus habe ich aufzuforden , die von Ihnen angemeldete Bezeichnung " Seitensprung " bei der DENIC zur Löschung zu bringen. Dieser Anspruch ergibnt sich aus § 1004 BGB
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Unterschrieben und so ...alles ohne Formfehler son Mist
Die Kostennote ist dann noch 585,22 EUR bei einem Streitwert von 20 Tausend EUR
Wenn ich das Ding nicht bis zum Termin abschicke und die Seite weiter betreibe dann soll eine Vertragsstrafe von 20 Tausend EUR pro Woche fällig werden.
Bin schon am rechnen dann bleiben ja immer noch 5 Tausend EUR die Woche übrig Das war ein Scherz
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Ich habe natürlich schon stundenlang recherchiert und bin am Passus allgemeine Bezeichnungen hängengeblieben.
Aber dennoch habe ich nicht soviel Kohle um einen Gravenreuth zu angagieren.
Ich würde mich freuen einige Meinungen von euch diesbezüglich zu lesen .
Denn das Thema kann jeden treffen der es geschafft hat ein umkämpftes Keyword nach oben zu bekommen. Denn eigentlich stellt die "Wortmarke " jede Keyworddomain in eine rechtliche Grauzone.
Ich werde demnächst schon mal Ausschau halten nach schönen Keywords die ich mir schützen lasse.
Also ich freue mich auf eure Aufmunternen Worte.
Bye Lollo der nach der Erhohlung von Austin und Co nun bald wieder am Hungetuch nagen muss. _________________ Webkatalog
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Mario670 Fachmann

Anmeldungsdatum: 25.12.2003 Beiträge: 229
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Verfasst am: Di 18 Mai, 2004 08:47 Titel: |
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jo mal wieder das übliche, hoffentlich lässt sich nicht mal einer das wort www schützen
Das Problem ist ja mal wieder die absolut schwammige Rechtssprechung und das niemand das Geld hat hier einen Prozeß durchzuziehen.
Über "Sinn" und Unsinn dieser Abmahnung brauchen wir uns wohl nicht zu unterhalten, dazu sagen darf man auch nix, sonst gibts gleich ne Abmahnung hinterher von wegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz....
In einigen Fällen ist Markenschutz schon berechtigt finde ich, aber in anderen Fällen absolut nicht, selbst Zahlen lassen sich ja markenschutzrechtlich schützen  _________________
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kilian Fachmann
Anmeldungsdatum: 21.11.2003 Beiträge: 406 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: Di 18 Mai, 2004 11:04 Titel: |
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hi,
ich bin mir 100% sicher, dass sich niemand das Wort Seitensprung sichern kann.
das ist ein Sprachwort und das kann sich niemand sichern.
Kannst Dich ja mal beim Patentamt erkundigen.
Kilian |
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Mario670 Fachmann

Anmeldungsdatum: 25.12.2003 Beiträge: 229
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Lollo Site Admin


Anmeldungsdatum: 19.09.2003 Beiträge: 1609
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Julian Ulrich Fachmann


Anmeldungsdatum: 20.12.2003 Beiträge: 411 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Di 18 Mai, 2004 11:41 Titel: |
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was heißt das jetzt für dich?
kannst du nicht einfach die domain wieder abmelden und dann ist alles vergessen? _________________ you porn |TEXTLINK IN MEINEM BLOG BUCHEN: |
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Don Enrique Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.01.2004 Beiträge: 37
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Verfasst am: Di 18 Mai, 2004 11:41 Titel: |
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sowas gibts echt nur in Deutschland.
Leider hat ein kleiner AWM nicht die Kohle und Möglichkeit eine Gegenklage oder KLagsabweisung zu erwirken. (Anwälte sind nunmal sehr teuer)
lg
Don Enrique _________________ sms fun flirt community |
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Renaddde User

Anmeldungsdatum: 13.04.2004 Beiträge: 15 Wohnort: München
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Verfasst am: Di 18 Mai, 2004 12:07 Titel: Re: Seitensprung Abmahnung wegen einer Wortmarke |
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Hallo,
na das mit den Abmahnungen ist ja nichts neues. Uns hatte es vergangene Woche mit einem angeblichen Vertoß gegen § 6 TDG erwischt.
In den meisten Fällen handelt es sich um illigale Bettelbriefe von irgendwelchen Anwälten.
Gehe mal davon aus das du alle notwendigen Infos hierzu bei
www.abmahnwelle.de findest. Wir sind da auch dabei uns haben richtig Spaß
Für den Fall das du einen Fachanwalt für sowas benötigst schick einfach mal ne PM
Viel Glück _________________ Schlaflos in München |
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